Wir Beitragssatzung
Beitragssatzung
Die Satzung des BVD kennt verschiedene Arten der Mitgliedschaften.
Für die unterschiedlichen Mitgliedschaften werden folgende jährliche Mindestbeiträge festgesetzt.
1. Einzelmitglieder € 12,--
2. Familien € 20,--
3. Ehrenmitglieder € 0,--
4. Firmenmitglieder / juristische Pers. € 50,--
Die Beiträge werden im 1. Quartal des lfd. Geschäftsjahres von der Kassenwartin per Lastschrift eingezogen.
Bei Vereinsbeitritten im Laufe des Jahres wird der Mitgliedsbeitrag nach Erhalt des Beitrittsformulares per Lastschrift eingezogen.
Im Jahre des Eintritts in den Verein wird der volle Jahresmindestbeitrag fällig, unabhängig vom Eintrittsdatum.
Diese Beitragssatzung hat ihre Gültigkeit bis zu einem Änderungsbeschluss durch die Mitgliederversammlung.
Dollern, den 23. Februar 2006